Aus dem Frauenzentrum Regensburg e.V. arbeitet eine Frauengruppe zum Thema Gewalt gegen Frauen, führt Aktionswochen durch und schließt sich zur Frauenhausinitiative Regensburg zusammen.
finanziert über freiwillige Leistungen der Stadt, Spenden etc. Die Arbeit wird ehrenamtlich geleistet mit Unterstützung der ABM1-kräfte und Praktikantinnen der Fachhochschule.
Großes Wohnzimmer, Schlafräume teilen sich mehrere Frauen mit ihren Kindern.
mit Sozialamt über § 93 BSHG; Tagessatzfinanzierung. Damit wird jede Frau unabhängig von ihrer persönlichen Situation zum „Sozialhilfefall“. Um eine Schließung des Frauenhauses abzuwenden, wird dennoch (nach jahrelangen Verhandlungen) diese Finanzierungsform angenommen.
da die Wohnung nicht mehr bewohnbar war, Erweiterung auf 10 Frauen und 10 Kinderplätze. In 2005 wurde das Haus grundlegend saniert und erweitert, dazu musste für ein Jahr eine Ersatzwohnung angemietet werden
als Förderverein des Frauenhauses; es wird ein Secondhand-Laden aufgebaut für Beratung und Treffpunkt für Frauen, Alleinerziehende, ehemalige Bewohnerinnen. Der Laden wurde jedoch nach einigen Jahren wieder aufgegeben mangels engagierter Ehrenamtlicher.
erste Landesrichtlinien zur Förderung von Frauenhäusern: Darin werden Grundkosten (Personal- und Sachkosten) entsprechend der Platzzahl eines Frauenhauses sowie die Beteiligung der Kommunen im Einzugsgebiet eines Frauenhauses festgelegt.
Damit konnten die Zugangshürden zum Frauenhaus überwunden werden. Jede von Gewalt betroffene Frau unabhängig von ihrer finanziellen Situation und ihrem Herkunftsort hat Zugang zum Frauenhaus. Damit wird Gewalt gegen Frauen als gesellschaftliches Problem anerkannt.
Mit Festveranstaltung im Leeren Beutel mit Versteigerung, Musik „Kick la Luna“, Filmreihe, Lesung;
wird eröffnet. Aufgrund der steigenden Zahlen der ambulanten Beratung, wachsender Gremienarbeit und für das Büro des Frauenhauses wurden externe und öffentliche Räume notwendig. Damit konnte neben dem Frauenhaus die Beratungsstelle für Frauen als zusätzliches Angebot geschaffen werden.
2002 tritt das Gewaltschutzgesetz in Kraft. Es soll die psychosoziale Beratungssituation und die Information über das Gewaltschutzgesetz verbessert werden. Dazu sollen verschiedene Veranstaltungen und Informationen in den Fachgremien stattfinden.
Mit Ausstellung „Tabuzone- Plakatoffensive gegen Männergewalt“, Podiumsdiskussion im Evangelischen Bildungswerk, Filmreihe, Lesung;
Dazu musste eine Übergangswohnung genutzt werden, alles mit hohem logistischem Aufwand verbunden. Im August 2006 konnten die Bewohnerinnen mit ihren Kindern dann in ein neu saniertes Haus einziehen.
Steigende Nachfrage nach Beratungen, u.a. auch weil die Aufnahmekapazität im Frauenhaus zu gering ist. Zusätzlich wird die proaktive Beratung in Kooperation mit der Polizei erprobt.
Mit Ausstellung „und das soll Liebe sein“ – Warnsignale häuslicher Gewalt erkennen und handeln, Lesung von Maria von Welser „wo Frauen nichts wert sind“ – vom weltweiten Terror gegen Mädchen und Frauen und einem Frauenfest in der Beratungsstelle.
Dazu werden Kooperationsvereinbarungen mit dem Polizeipräsidium Oberpfalz und Niederbayern geschlossen. Mit dem zugehenden psychosozialen Beratungsangebot nach einem polizeilichen Einsatz bei häuslicher Gewalt sollen zusätzliche von Gewalt betroffene Frauen erreicht werden. Auftrag des Landesministeriums zur Bedarfserhebungsstudie von Prof. Dr. Monika Schröttle für Frauenhäuser und Notrufe in Bayern: darin wird aufgezeigt, dass ein wesentlich höherer Bedarf an Frauenhausplätzen existiert als vorhanden sind, ebenso eine bessere personelle und sachliche Ausstattung der Frauenhäuser und Notrufe nötig ist.
Es findet am Neupfarrplatz eine Veranstaltung mit einem Informationsbus der ZIF (Zentrale Informationsstelle der Autonomen Frauenhäuser) zur Förderung nach einer bundeseinheitlichen Finanzierung statt.
Trotz der Ergebnisse der Studie nur geringe Erhöhung des Fachpersonals, jedoch zusätzliche Förderbereiche für Verwaltung, Geschäftsführung, Gebäudemanagement. Es gibt neue Förderprogramme für investive Maßnahmen, Second-Stage-Einrichtungen (Alternative Schutzwohnungen für Frauen nach langen Aufenthalten im Frauenhaus).
Die Vereinbarung ist den neuen Förderrichtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales angepasst. Ebenso ist die Erhöhung von 10 auf 12 Plätze für Frauen berücksichtigt. Dazu ist die Anmietung einer zusätzlichen Wohnung nötig geworden.