Betroffene Frauen oder auch außenstehende Personen, wie z. B. Nachbar*innen, können in akuten Situationen von Häuslicher Gewalt und bei Stalking die Polizei verständigen.
Die Polizei kann ein polizeiliches Kontakt- und Näherungsverbot und/oder eine polizeiliche Wohnungswegweisung („Wer schlägt, der geht“) aussprechen.
Bei einem Polizeieinsatz oder wenn Betroffene sich an die Polizei wenden, z. B. um eine Anzeige zu erstatten, werden die Frauen von der Polizei über das Beratungsangebot von Frauen helfen Frauen e.V. informiert.
Mit Einwilligung der betroffenen Frau übermittelt die Polizei ihre Kontaktdaten in Form eines Faxes an die Beratungsstelle. Eine Mitarbeiterin wendet sich innerhalb von 3 Werktagen an die Frau und bietet ihr eine zeitnahe Beratung und Unterstützung an.
Ziel der Beratung ist ein zeitnahes und intensives Informations- und Unterstützungsangebot, das den Schutz und die Sicherheit der betroffenen Frau und ihrer Kinder beinhaltet. Stabilisierung in der Situation und eine Entwicklung von Handlungsstrategien stehen im Vordergrund. Die Mitarbeiterinnen informieren über die Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz: Die von Gewalt betroffene Frau kann bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes oder über eine*n Rechtsanwält*in Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen, wie das gerichtliche Kontakt-und Näherungsverbot und die gerichtliche Wohnungszuweisung („Wer schlägt, der geht“). Mit Frauen, die sich trotz einer Wohnungszuweisung bedroht fühlen, kann nach einem Platz in einem Frauenhaus gesucht werden.
Die Beratungen erfolgen parteilich für die Frau (Autonomieprinzipien) und sie sind kostenlos, vertraulich und ergebnisoffen.
Die Beratungsgespräche können auch gerne mit einer*einem Dolmetscher*in erfolgen.