Gewalt gegen Frauen und Kinder

Gewalt gegen Frauen und Kinder wird von Männern ausgeübt, kommt alltäglich und in allen gesellschaftlichen Schichten, unabhängig vom Einkommen, Bildungsstand, der Bevölkerungsgruppe und des Alters, vor.

Die sog. Häusliche Gewalt oder auch Partnergewalt liegt immer dann vor, wenn es in einer häuslichen Gemeinschaft (z.B. Ehe, Lebenspartnerschaft, Beziehung) zu Gewalt kommt. Es ist auch dann häusliche Gewalt, wenn die häusliche Gemeinschaft gerade aufgelöst wird oder eine Trennung noch nicht allzu lange zurück liegt. Die Tat muss nicht innerhalb der gemeinsamen Wohnung stattfinden (vgl. bff 2020).

Gewalt durch den Partner oder Ex-Partner ist die häufigste Form von Gewalt, die Frauen erleben.

Die Ergebnisse einer bundesweiten Studie ergaben: Jede vierte Frau erlebt Gewalt durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner. Frauen in Trennungs- oder Scheidungssituationen sind besonders gefährdet.

Gewalt gegen Frauen und Kinder kann unterschiedliche Formen annehmen, wie körperliche, psychische, ökonomische und/oder sexualisierte Gewalt. Handlungen häuslicher Gewalt können z.B. Drohungen, Erniedrigungen, soziale Kontrolle und Isolation, Schläge und Tritte oder das Erzwingen sexueller Handlungen sein. In den meisten Fällen wird die Gewalt auf mehreren Ebenen ausgeübt (vgl. BMFSFJ 2014a).

Studienergebnisse zeigen, dass Gewalt gegen Frauen meistens wiederholt angewandt wird. Sie kann über Jahre hinweg anhalten. Die Häufigkeit und die Intensität der Gewalthandlungen können im Verlauf der Zeit eskalieren.

Anschaulich dargestellt wird dies durch die sog. „Gewaltspirale“ nach Leonore Walker. 


    Frauen mit Behinderungen sind nach einer 2009 bis 2011 durchgeführten Studie deutlich häufiger von Gewalt durch den Partner betroffen als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt (vgl. BMFSFJ 2014b).

    Von Gewalt betroffene Migrantinnen sind unter Umständen durch ihre prekäre Aufenthaltssituation in besonderer Weise gefährdet.

    Die Folgen von Gewalt gegen Frauen können schwerwiegend sein. Studienergebnisse verweisen darauf, dass sich in hohem Maße psychische Folgebeschwerden ergeben können, wie Schlafstörungen, erhöhte Ängste und vermindertes Selbstwertgefühl sowie Niedergeschlagenheit, Depressionen bis hin zu Selbstmordgedanken. Zu den sozialen Folgen zählen insbesondere Trennungen, Scheidungen, Wohnungswechsel und Arbeitsplatzverlust. Überdies sind deutlich stärkere gesundheitliche Belastungen festzustellen. Auch ist das hohe Maß an körperlichen Verletzungen belegt. Auffallend ist, dass Frauen, die Gewalt durch ihren (Ex-)Partner erleben, häufiger an Verletzungsfolgen leiden als Frauen, die Gewalt außerhalb der Paarbeziehung erfahren. Insgesamt scheint die Schwere der Gewalt in den Fällen Häuslicher Gewalt höher zu sein. Die Auswirkungen von Partnergewalt reichen demnach von psychischen über soziale und ökonomische sowie körperliche Folgen (vgl. BMFSFJ 2004).

    Jedes Jahr sterben Frauen an den Folgen von Partnergewalt. Im Jahr 2018 wurden 122 Frauen von ihrem (Ex-)Partner getötet. Dabei ist die Gefahr einer Tötung am höchsten, wenn die Frau sich von ihrem Partner trennen will oder dies bereits getan hat (vgl. PKA 2019).

     

    Gewalt gegen Frauen ist auch immer Gewalt gegen Kinder.

    Kinder sind oft von Anfang an in das Gewaltgeschehen gegen die Mutter involviert. 20% derjenigen Frauen, die in ihrer letzten Partnerschaft Gewalt erlebt haben, gaben die Geburt als das gewaltauslösende Ereignis an, weitere 10% die Schwangerschaft.

    Studienergebnissen zufolge sind die Mädchen und Jungen häufig Zeug*innen und/oder selbst Betroffene von Gewalt (vgl. BMFSFJ 2004).

    Verschiedenen Prävalenzstudien zufolge werden zwischen 10 und 30 Prozent aller Kinder und Jugendlichen im Verlauf ihrer Kindheit Zeug*innen von Häuslicher Gewalt. Zudem kann von einem engen Zusammenhang zwischen Gewalt an Müttern und Misshandlungen von Kindern ausgegangen werden. Eine Metaanalyse ergab, dass zwischen 30 und 60 Prozent der Kinder, deren Mütter Häusliche Gewalt erleben, selbst auch misshandelt werden (vgl. Seith 2013).

    Die in der Kindheit erlebte oder miterlebte Gewalt beeinträchtigt die kindliche Entwicklung unmittelbar und wirkt sich zudem nachhaltig auf das spätere Erwachsenenleben aus. Insbesondere besteht ein enger Zusammenhang zwischen (mit-)erlebter Gewalt in der Kindheit und Gewalterleben in der eigenen Partnerschaft (vgl. Kindler 2013).

    Frauen, die in ihrer Kindheit und Jugend körperliche Auseinandersetzungen zwischen den Eltern miterlebt haben, erleiden später mehr als doppelt so häufig selbst Gewalt durch den Partner als Frauen, die keine Zeuginnen von elterlicher Gewalt geworden sind. Frauen, die in Kindheit und Jugend direkt Opfer von körperlicher Gewalt durch Erziehungspersonen wurden, waren im Erwachsenenalter dreimal so häufig wie andere Frauen später von Gewalt durch den Partner betroffen (vgl. BMFSFJ 2004).

    Hier  wird  deutlich,  wie  wichtig  ein  möglichst  früh  einsetzender  Schutz  von Mädchen und Jungen vor Gewalt ist.

     

    Literaturverzeichnis:

     

    Weiterführende Informationen finden Sie u.a. unter: