Chronologie und Finanzierung

Gründung der Frauenhausinitiative Regensburg:

Aus dem Frauenzentrum Regensburg e.V. arbeitet eine Frauengruppe zum Thema Gewalt gegen Frauen, führt Aktionswochen durch und schließt sich zur Frauenhausinitiative Regensburg zusammen.

Gründung des Vereins „Frauen helfen Frauen“ e.V. und Anmietung einer 2 1/2 Zi Wohnung

finanziert über freiwillige Leistungen der Stadt, Spenden etc. Die Arbeit wird ehrenamtlich geleistet mit Unterstützung der ABM1-kräfte und Praktikantinnen der Fachhochschule.

Umzug in eine 4 Zi Wohnung

Großes Wohnzimmer, Schlafräume teilen sich mehrere Frauen mit ihren Kindern.

Pflegesatzvereinbarung

mit Sozialamt über § 93 BSHG; Tagessatzfinanzierung. Damit wird jede Frau unabhängig von ihrer persönlichen Situation zum „Sozialhilfefall“. Um eine Schließung des Frauenhauses abzuwenden, wird dennoch (nach jahrelangen Verhandlungen) diese Finanzierungsform angenommen.

Umzug in ein größeres Haus

da die Wohnung nicht mehr bewohnbar war, Erweiterung auf 10 Frauen und 10 Kinderplätze. In 2005 wurde das Haus grundlegend saniert und erweitert, dazu musste für ein Jahr eine Ersatzwohnung angemietet werden

Gründung des „Nachbarschaftsladen für Frauen“ e.V.

als Förderverein des Frauenhauses; es wird ein Secondhand-Laden aufgebaut für Beratung und Treffpunkt für Frauen, Alleinerziehende, ehemalige Bewohnerinnen. Der Laden wurde jedoch nach einigen Jahren wieder aufgegeben mangels engagierter Ehrenamtlicher.

Förderrichtlinien zur Finanzierung der Frauenhäuser in Bayern:

erste Landesrichtlinien zur Förderung von Frauenhäusern: Darin werden Grundkosten (Personal- und Sachkosten) entsprechend der Platzzahl eines Frauenhauses sowie die Beteiligung der Kommunen im Einzugsgebiet eines Frauenhauses festgelegt.

Umstellung der Finanzierung vom Einzelfall auf institutionelle Förderung; entsprechend der bayerischen Förderrichtlinien wird die Finanzierung der Grundkosten des Frauenhauses von den beteiligten Kommunen vertraglich geregelt:

Damit konnten die Zugangshürden zum Frauenhaus überwunden werden. Jede von Gewalt betroffene Frau unabhängig von ihrer finanziellen Situation und ihrem Herkunftsort hat Zugang zum Frauenhaus. Damit wird Gewalt gegen Frauen als gesellschaftliches Problem anerkannt.

Veranstaltungen zu 20 Jahre Autonomes Frauenhaus Regensburg:

Mit Festveranstaltung im Leeren Beutel mit Versteigerung, Musik „Kick la Luna“, Filmreihe, Lesung;

Beratungsstelle für Frauen in der Gumpelzhaimerstraße

wird eröffnet. Aufgrund der steigenden Zahlen der ambulanten Beratung, wachsender Gremienarbeit und für das Büro des Frauenhauses wurden externe und öffentliche Räume notwendig. Damit konnte neben dem Frauenhaus die Beratungsstelle für Frauen als zusätzliches Angebot geschaffen werden.

Frauen helfen Frauen e.V. erhält den Zuschlag für das Modellprojekt in Bayern zum Gewaltschutzgesetz:

2002 tritt das Gewaltschutzgesetz in Kraft. Es soll die psychosoziale Beratungssituation und die Information über das Gewaltschutzgesetz verbessert werden. Dazu sollen verschiedene Veranstaltungen und Informationen in den Fachgremien stattfinden.

Veranstaltungen zu 25 Jahre Autonomes Frauenhaus Regensburg.

Mit Ausstellung „Tabuzone- Plakatoffensive gegen Männergewalt“, Podiumsdiskussion im Evangelischen Bildungswerk, Filmreihe, Lesung;

Umbau und Grundsanierung des Hauses:

Dazu musste eine Übergangswohnung genutzt werden, alles mit hohem logistischem Aufwand verbunden. Im August 2006 konnten die Bewohnerinnen mit ihren Kindern dann in ein neu saniertes Haus einziehen.

Ausweitung des Beratungsangebotes durch die Auerbachstiftung:

Steigende Nachfrage nach Beratungen, u.a. auch weil die Aufnahmekapazität im Frauenhaus zu gering ist. Zusätzlich wird die proaktive Beratung in Kooperation mit der Polizei erprobt.

Veranstaltungen zu 35 Jahre Autonomes Frauenhaus Regensburg:

Mit Ausstellung „und das soll Liebe sein“ – Warnsignale häuslicher Gewalt erkennen und handeln, Lesung von Maria von Welser „wo Frauen nichts wert sind“ – vom weltweiten Terror gegen Mädchen und Frauen und einem Frauenfest in der Beratungsstelle.

Förderung der Proaktiven Beratungsstellen (Interventionsstellen) aus Landesmitteln:

Dazu werden Kooperationsvereinbarungen mit dem Polizeipräsidium Oberpfalz und Niederbayern geschlossen. Mit dem zugehenden psychosozialen Beratungsangebot nach einem polizeilichen Einsatz bei häuslicher Gewalt sollen zusätzliche von Gewalt betroffene Frauen erreicht werden. Auftrag des Landesministeriums zur Bedarfserhebungsstudie von Prof. Dr. Monika Schröttle für Frauenhäuser und Notrufe in Bayern: darin wird aufgezeigt, dass ein wesentlich höherer Bedarf an Frauenhausplätzen existiert als vorhanden sind, ebenso eine bessere personelle und sachliche Ausstattung der Frauenhäuser und Notrufe nötig ist.

Bundesweite Aktion in Regensburg:

Es findet am Neupfarrplatz eine Veranstaltung mit einem Informationsbus der ZIF (Zentrale Informationsstelle der Autonomen Frauenhäuser) zur Förderung nach einer bundeseinheitlichen Finanzierung statt.

Neue Landesförderrichtlinien für Frauenhäuser in Bayern:

Trotz der Ergebnisse der Studie nur geringe Erhöhung des Fachpersonals, jedoch zusätzliche Förderbereiche für Verwaltung, Geschäftsführung, Gebäudemanagement. Es gibt neue Förderprogramme für investive Maßnahmen, Second-Stage-Einrichtungen (Alternative Schutzwohnungen für Frauen nach langen Aufenthalten im Frauenhaus).

Neue Vereinbarung der Grundkostenförderung durch die kommunalen Kostenträger und Erhöhung der Platzzahl:

Die Vereinbarung ist den neuen Förderrichtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales angepasst. Ebenso ist die Erhöhung von 10 auf 12 Plätze für Frauen berücksichtigt. Dazu ist die Anmietung einer zusätzlichen Wohnung nötig geworden.